Liebe Gäste,
nach der Telefonkonferenz der Bundesregierung zu Corona am
15. April, möchten wir Euch heute wieder ein Update zum aktuellen Stand der
Corona-Krise in Bezug auf Camping geben.
Zunächst die
Zusammenfassung:
- Alle Bürger sollen weiterhin möglichst zuhause
bleiben
- Bei notwendigen Aufenthalten im öffentlichen
Raum (Einkaufen, Arbeit) die bekannten Kontaktbeschränkungen zu Personen
außerhalb des eigenen Haushalts (min. 1,5 m Abstand)
- Um den Anreiz gegen diese Anordnungen zu
verstoßen zu verringern, sind viele öffentliche Einrichtungen geschlossen (z.B.
Spielplätze und Sportstätten)
- Weiterhin sollen Bürger auf private Reisen und
Besuche -auch von Verwandten verzichten.
- In Folge dessen bleibt in Hessen auch Camping
und Dauercamping bis zum 03. Mai verboten.
- Ausnahmen gelten nur für Menschen, deren 1.
Wohnsitz auf einem Campingplatz ist, d.h. jemand wohnt fest auf einem
Campingplatz und hat sonst keine Wohnung
- Wir informieren Euch immer auf unserer Website
und unseren Facebookseiten über den aktuellen Stand
- Wir haben aber keine Informationen, die nicht
öffentlich verfügbar sind. D.h. es meldet sich bspw. niemand seitens
öffentlichen Behörden bei uns, um uns vorab zu informieren, wann diese
Beschränkungen gelockert werden und wir haben nicht mehr Informationen als wir hier veröffentlichen.
Aufenthalt auf dem
Platz für Platzpflege, Reparaturen / Wasser anstellen
- Ein Aufenthalt für Dauerplatzgäste ist tagsüber für ein paar Stunden erlaubt bspw. für Instandhaltungsmaßnahmen, Blumen gießen, Rasenmähen etc.
- Wir bitten daher unsere Dauerplatzgäste möglichst ihre Wasserhähne zu schließen, sodass wir so bald wie möglich das Wasser anstellen können. Ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben.
Es tut uns leid, dass wir hier noch keine positiven
Nachrichten für Euch haben und wir hoffen, dass sich nun ab 03. Mai hier etwas
tut und Campen langsam wieder erlaubt wird.
Eure Familie Heitzenröder und das ganze Campingplatz Team
Detailliertere
Informationen
am 15. April 2020 fand eine Telefonschaltkonferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt,
um über die „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der
COVID19-Epidemie“ zu sprechen.
Folgende Vereinbarungen wurden hierbei getroffen siehe auch (https://bit.ly/2VTHtbR )
„1.
Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die
begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des
Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden
bis zum 3. Mai verlängert […].
2. Die
wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten.
Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der
Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur
alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich
und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den
Ordnungsbehörden sanktioniert.“
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu
verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private
Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland
und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Sofern von der hessischen Landesregierung hier keine Ausnahmen
beschlossen werden, bleibt damit bleibt Camping und Dauercamping bis zum 03.
Mai weiterhin untersagt.
Hier die aktuelle Version der Auslegungshinweise der
hessischen Landesregierung, gültig ab 20. April als Dokument: https://bit.ly/2VDcqAI
Hier auch nochmal die Übersichtsseite des hessischen
Wirtschaftsministeriums zum Thema Corona: https://bit.ly/2XPvzlE
(leider noch
auf Stand 10. April)