Liebe Gäste,
an den folgenden Wochenenden sind wir bereits ausgebucht. 29.05.-01.06. (Pfingsten), 05.06.-07.06., 11.06.-14.06. (Fronleichnam).
Viele Grüße, Ihr Campingplatz-Team
Liebe Gäste,
an den folgenden Wochenenden sind wir bereits ausgebucht. 29.05.-01.06. (Pfingsten), 05.06.-07.06., 11.06.-14.06. (Fronleichnam).
Viele Grüße, Ihr Campingplatz-Team
Liebe Gäste,
am Freitag den 15. Mai öffnen wir endlich wieder unseren Campingplatz für Euch 🙂
Auch wenn weiterhin Auflagen bestehen, gibt das Zuversicht auf ein wenig Normalität. Damit das auch so bleibt möchten wir Euch schon vorab über die entsprechenden Regelungen informieren.
Danke für Euer Verständnis und für das Einhalten der Regeln.
Wir freuen uns auf Euch,
Eure Familie Heitzenröder und das ganze Campingplatz-Team
Wichtigste allgemeine Regeln:
Alle Details finden Sie auf den Seiten des hessischen Wirtschaftsministeriums (Stand 12.05.): https://bit.ly/35SwFza
Vorbeugende Hygienemaßnahmen
Spezifische Regelungen auf dem Campingplatz
Selbstbewertung vor der Anreise
Bitte reisen Sie nicht an, wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft:
Touristische Besucher
Tagesbesucher
Sanitärgebäude
Spielplatz:
Surfen
Baden:
Gaststätte:
Bäckerei
Grill-Fleischautomat
Liebe Campinggäste,
zurzeit herrscht aus unserer Sicht ein ziemliches Kommunikationschaos von Seiten unserer Landesregierung zum Dauercamping.
Die Pressekonferenz unseres Ministerpräsidenten hat für uns wenig Klarheit und stattdessen eher Verwirrung gebracht. Und uns ganz nebenbei ganz schön Nerven gekostet 😉.
Der Ministerpräsident sprach davon, dass „Dauercamping weiterhin erlaubt sei“. Offenbar meinte Herr Bouffier unter „Dauercamper“ solche Personen, die dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen, ohne darüber nachzudenken, dass der Begriff Dauercamper synonym für Mieter von Dauerplatz-Parzellen, mit zusätzlicher fester Wohnung verwendet wird, so wie es bei uns zu 100% der Fall ist.
Wie ist jetzt die Lage: Wir haben die zuständigen Behörden kontaktiert und diese haben bestätigt, dass Dauercamping (im Sinne der Nutzung in Nieder-Moos) und Touristencamping in Hessen erst ab Freitag dem 15. Mai wieder möglich ist. Wir warten noch auf die Details zur Nutzung der sanitären Anlagen und öffentlichen Bereiche. Eine Maske sollten sich jedoch alle Gäste (inkl. Kinder) zur Sicherheit direkt mitbringen.
Sobald wir mehr Details haben, melden wir uns wieder. Solange hier schonmal eine Verlinkung zu einer Seite mit einer guten Auflistung der aktuellen Regelungen und Reisehinweise: https://bit.ly/3bhJX9t (für Hessen einfach herunterscrollen).
Der Tagesaufenthalt zur Platzpflege und für Instandhaltung ist für Dauerplatzmieter natürlich weiterhin auch vor dem 15.05. erlaubt.
Bitte entschuldigt das Ganze Hin und Her der letzten Tage und Wochen – wir haben das nicht zu verantworten und wir machen auch nicht die allgemeinen Regeln – müssen uns aber daran halten.
Wir haben am Campingplatz wieder alles schön für die kommende Saison hergerichtet und freuen uns, dass Ihr bald wieder unsere Gäste sein könnt!
Für das kommende Wochenende haben wir sogar wieder halbwegs gutes Wetter bestellt.
Schöne Grüße euer gesamtes Campingplatz-Team
PS. Vereinzelt scheint es auf Campingplätzen ein anderes Verständnis zu der Regelung der Öffnung von Campingplätzen zu geben, das ist jedoch leider nicht der Maßstab.
Liebe Gäste,
nach der Telefonkonferenz der Bundesregierung zu Corona am 15. April, möchten wir Euch heute wieder ein Update zum aktuellen Stand der Corona-Krise in Bezug auf Camping geben.
Zunächst die Zusammenfassung:
Aufenthalt auf dem Platz für Platzpflege, Reparaturen / Wasser anstellen
Es tut uns leid, dass wir hier noch keine positiven Nachrichten für Euch haben und wir hoffen, dass sich nun ab 03. Mai hier etwas tut und Campen langsam wieder erlaubt wird.
Eure Familie Heitzenröder und das ganze Campingplatz Team
Detailliertere Informationen
am 15. April 2020 fand eine Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt, um über die „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ zu sprechen.
Folgende Vereinbarungen wurden hierbei getroffen siehe auch (https://bit.ly/2VTHtbR )
„1. Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert […].
2. Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.“
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Sofern von der hessischen Landesregierung hier keine Ausnahmen beschlossen werden, bleibt damit bleibt Camping und Dauercamping bis zum 03. Mai weiterhin untersagt.
Hier die aktuelle Version der Auslegungshinweise der hessischen Landesregierung, gültig ab 20. April als Dokument: https://bit.ly/2VDcqAI
Hier auch nochmal die Übersichtsseite des hessischen Wirtschaftsministeriums zum Thema Corona: https://bit.ly/2XPvzlE (leider noch auf Stand 10. April)
Liebe Dauerplatzgäste,
wir wissen wie schwer es ist den geliebten Platz nicht besuchen zu können. Damit Ihr Euch in der Zeit, in der der Platz geschlossen bleiben muss keine Sorgen machen müsst, fahren wir tagsüber regelmäßig über den Platz und haben auch dafür gesorgt, dass nachts mehrmals nach dem Rechten gesehen wird.
Viele Grüße
Eure Familie Heitzenröder und das Campingplatz-Team
Liebe Gäste,
es tut uns unendlich Leid Euch mitteilen zu müssen, dass wir den Campingplatz voraussichtlich bis 19. April komplett schließen müssen. Das gilt neben touristischen Übernachtungen nun defininitv auch für Dauerplätze und den Tagesaufenthalt auf Dauerplätzen.
Wir haben von dieser neuen Sachlage heute morgen erfahren. Sie ergibt sich aus der gestrigen Aktualisierung der Auslegungshinweise am 08. April 2020 zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus vom 17. März 2020.
Wir informieren Euch hier und auf unseren Facebook Seiten, sobald sich Neuigkeiten ergeben.
So schwer das für uns alle ist, hat es einen sinnvollen Hintergrund, die Ausbreitung von Covid19 zu verlangsamen. Wir werden diese Situation gemeinsam durchstehen!
Vielen Dank für Euer Verständnis und wir freuen uns Euch sobald wie möglich gesund wiederzusehen.
Eure Familie Heitzenröder und das gesamte Team vom Campingplatz
Liebe Gäste,
da einige unserer Dauerplatzgäste nicht aus Hessen kommen, und auch zur Info für alle anderen, die es evtl. noch nicht mitbekommen haben. Hier die Information zu Corona-bezogenen Bußgeldern, die am 03.04.2020 eingeführt wurden.
Danke, dass Sie sich in Ihrem in im Interesse Ihrer Mit-Camper und Mitmenschen so verantwortungsbewusst verhalten.
Viele Grüße, bis bald und bleiben Sie Gesund,
Ihre Familie Heitzenröder und das Team vom Campingplatz
Liebe Gäste,
wie versprochen, hier die Aktualisierung zu den Corona-Maßnahmen, die unseren Campingplatz betreffen.
Folgende Regeln treffen derzeit zu:
1)Der Campingplatz ist für Touristen-Camper (weiterhin) bis voraussichtlich 20. April geschlossen. Siehe: https://bit.ly/2X67Ld7
2)Freizeiteinrichtungen auf dem Campingplatz (wie bspw. Spielplatz) bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
3)Neu: Der Aufenthalt auf dem Campingplatz als Dauercamper ist erlaubt. Wir beziehen uns dabei auf die Auslegungshilfe zu der „Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020“. Den entsprechenden Wortlaut finden Sie hier unter „Dies ist erlaubt“, Anstrich 11:
200327_auslegungshinweise_4.coronavo
Grundsätzlich gelten für den Aufenthalt auf dem Campingplatzgelände die Regeln der „6. Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Bekämpfung des Corona-Virus“. Den genauen Text finden Sie hier: https://bit.ly/2UygsLv
Im Wesentlichen sind folgende Punkte relevant:
1) Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.
2) Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dass Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Wir bitten Sie, sich in Ihrem eigenen und im Interesse Ihrer Mit-Camper daran zu halten.
Eine Übersicht zu den Verordnungen finden Sie hier:
Geöffnete Toilettenhäuser: Ab dem 2. April sind das „gelbe“ Toilettenhaus hinter der Rezeption inkl. Duschen und das „rote“ Toilettenhaus ganz hinten auf dem Platz geöffnet (nur Toiletten). Achten Sie hier besonders auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und waschen Sie sich gründlich die Hände. Die Toilettenhäuser werden täglich gründlich gereinigt und desinfiziert. Die genauen Öffnungszeiten der Toiletten und Duschräume finden Sie auf Aushängen vor Ort.
Wasser: Wir planen weiterhin, das Wasser ab Montag dem 27.April anzustellen. Bitte achten Sie darauf, Ihre Wasserhähne bis dahin zuzudrehen.
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, die Campingsaison gemeinsam mit Ihnen so bald wie möglich wieder normal einläuten zu können.
Wir wünschen Ihnen bis dahin alles Gute und vor allem Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Familie Heitzenröder und das gesamte Campingplatz-Team