Corona Update – Stand bis 03.Mai

Liebe Gäste,


nach der Telefonkonferenz der Bundesregierung zu Corona am 15. April, möchten wir Euch heute wieder ein Update zum aktuellen Stand der Corona-Krise in Bezug auf Camping geben.


Zunächst die Zusammenfassung:


  • Alle Bürger sollen weiterhin möglichst zuhause bleiben

  • Bei notwendigen Aufenthalten im öffentlichen Raum (Einkaufen, Arbeit) die bekannten Kontaktbeschränkungen zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts (min. 1,5 m Abstand)

  • Um den Anreiz gegen diese Anordnungen zu verstoßen zu verringern, sind viele öffentliche Einrichtungen geschlossen (z.B. Spielplätze und Sportstätten)

  • Weiterhin sollen Bürger auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten verzichten.

  • In Folge dessen bleibt in Hessen auch Camping und Dauercamping bis zum 03. Mai verboten.

  • Ausnahmen gelten nur für Menschen, deren 1. Wohnsitz auf einem Campingplatz ist, d.h. jemand wohnt fest auf einem Campingplatz und hat sonst keine Wohnung

  • Wir informieren Euch immer auf unserer Website und unseren Facebookseiten über den aktuellen Stand

  • Wir haben aber keine Informationen, die nicht öffentlich verfügbar sind. D.h. es meldet sich bspw. niemand seitens öffentlichen Behörden bei uns, um uns vorab zu informieren, wann diese Beschränkungen gelockert werden und wir haben nicht mehr Informationen als wir hier veröffentlichen.


Aufenthalt auf dem Platz für Platzpflege, Reparaturen / Wasser anstellen

  • Ein Aufenthalt für Dauerplatzgäste ist tagsüber für ein paar Stunden erlaubt bspw. für Instandhaltungsmaßnahmen, Blumen gießen, Rasenmähen etc.
  • Wir bitten daher unsere Dauerplatzgäste möglichst ihre Wasserhähne zu schließen, sodass wir so bald wie möglich das Wasser anstellen können. Ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben.

Es tut uns leid, dass wir hier noch keine positiven Nachrichten für Euch haben und wir hoffen, dass sich nun ab 03. Mai hier etwas tut und Campen langsam wieder erlaubt wird.


Eure Familie Heitzenröder und das ganze Campingplatz Team


Detailliertere Informationen


am 15. April 2020 fand eine Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt, um über die „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ zu sprechen.


Folgende Vereinbarungen wurden hierbei getroffen siehe auch (https://bit.ly/2VTHtbR )


1. Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert […].


2. Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.“


Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.


Sofern von der hessischen Landesregierung hier keine Ausnahmen beschlossen werden, bleibt damit bleibt Camping und Dauercamping bis zum 03. Mai weiterhin untersagt.


Hier die aktuelle Version der Auslegungshinweise der hessischen Landesregierung, gültig ab 20. April als Dokument: https://bit.ly/2VDcqAI


Hier auch nochmal die Übersichtsseite des hessischen Wirtschaftsministeriums zum Thema Corona: https://bit.ly/2XPvzlE  (leider noch auf Stand 10. April)