Liebe Dauerplatzgäste,
die neuen Auslegungshinweise vom hessischen Ministerium für Soziales wurden veröffentlicht. Wir müssen Euch leider mitteilen, dass touristische Übernachtungen fortan nur unter 2G-Regeln für geimpfte und genesene Personen möglich sind. Das beinhaltet auch Dauercamping, im Sinne von Übernachtung auf dem Campingplatz. Gemeinschaftseinrichtungen wie Sanitäranlagen dürfen analog den übrigen Regelungen nur von Geimpften und Genesenen genutzt werden.
Wir haben uns hierzu extra nochmal beim hiesigen Gesundheitsamt informiert, das uns diese Regelung bestätigt hat.
Wir möchten Euch außerdem darauf hinweisen, dass alle Corona-Bestimmungen, wie Mundschutz, Abstand und Treffen mit anderen Haushalten, weiterhin zu beachten sind.
Bei Rückfragen meldet euch gerne.
Viele Grüße Euer Campingplatzteam